Psychotherapiepraxis Marc Ballerstein - Norderstedt

Kosten und Abrechnung für Psychotherapie in Norderstedt

Die Kostenübernahme für eine Verhaltenstherapie richtet sich nach Ihrem persönlichen Versicherungsstatus. Nachfolgend finden Sie die Details zu den verschiedenen Abrechnungswegen.

Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung

Die Abrechnung für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In der Regel werden die Kosten von den privaten Krankenkassen vollständig oder anteilig übernommen. Bitte prüfen Sie vorab Ihre individuellen Vertragsbedingungen.

Meist stehen uns ein Erstgespräch und mindestens 2 probatorische Sitzungen zu, in denen wir uns kennenlernen, den Behandlungsbedarf explorieren und prüfen was nötig ist, damit die Kosten von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen werden.

Das Honorar für eine Therapiestunde richtet sich nach der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten bzw. Ärzte (GOP analog GOÄ).

Selbstzahler (Therapie als Eigenleistung)

Sie haben auch die Möglichkeit, die Kosten für die Psychotherapie selbst zu tragen. In diesem Fall entfallen sämtliche Formalitäten. Dies bietet Ihnen maximale Flexibilität und absolute Diskretion, da keinerlei Informationen an Krankenkassen oder Versicherungen weitergeleitet werden. Das Honorar für eine Therapiestunde richtet sich ebenso wie bei privatversicherten Patienten nach der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten bzw. Ärzte (GOP analog GOÄ).

Gesetzliche Krankenkassen (Kassenpatienten)

Die Abrechnung für gesetzlich versicherte Patienten erfolgt unkompliziert direkt über Ihre Krankenversichertenkarte. Bitte bringen Sie diese zum Erstgespräch mit. Alle weiteren Formalitäten zur Beantragung der Verhaltenstherapie klären wir gemeinsam in den ersten Sitzungen.